Das Bieterverfahren

Haus verkaufen

So funktioniert das  Bieterverfahren beim Immobilienverkauf

Das Bieterverfahren ist eine relativ neue und auch innovative Verkaufsstrategie beim Immobilienverkauf. Die potentiellen Käufer geben, ähnlich wie bei einer Auktion, Gebote ab. Üblicherweise gibt es im Vorfeld keinen festgelegten Mindestpreis, damit die Interessenten ihre Entscheidung größtenteils unbeeinflusst treffen können. Es gibt aber auch die Möglichkeit als Eigentümer einen Mindestpreis festzulegen. Der Kaufpreis steigt meist durch viele Bieter an, da so eine Wettbewerbssituation entsteht. Beim Bieterverfahren werden die Preise über den Markt erzielt, der von den Geboten der Interessenten bestimmt wird.

Wie funktioniert das Bieterverfahren ?

Das Bieterverfahren kann ganz einfach in folgende Abschnitte gegliedert werden.

  • Der Verkäufer , meist ist dies der Immobilienmakler, inseriert die Immobilie auf Immobilienportalen im Internet um das das Bieterverfahren und den Besichtigungstermin anzukündigen.
  • Der Besichtigungstermin findet meist als Sammelbesichtigung statt oder nach Absprache.
  • Die Interessenten geben innerhalb einer festlegten Frist ihre Gebote ab, wobei der Makler im Verlauf des Bieterverfahrens den aktuellen Höchstpreis nennen kann. Dies treibt meist den Preis nochmals in die Höhe.
  • Der Höchstbietende wird vom Immobilienmakler informiert, und der Eigentümer erhält eine Liste mit allen Geboten der Bieter.

Es gibt verschiedene Verfahrensarten

Bieterverfahren Offline

Bei der Offline Variante werden die Gebote per Post, per Fax oder persönlich abgegeben. Für die Abgabe gibt es meist eine Frist über mehrere Wochen.

Bieterverfahren per Email

Im Falle der E-Mail-Variante gibt es auch eine Frist, bis zu der der Immobilienmakler die Gebote der Kaufinteressenten entgegennimmt. Die teilnehmenden Bieter werden per E-Mail über das höchste Gebot informiert und können aber innerhalb der Frist im Allgemeinen nur ein Angebot abgeben. Sind mehrere Gebote in gleicher Höhe eingegangen, kann eine zweite Gebotsrunde angekündigt werden. Dann werden die Bieter über das bisher höchste Gebot informiert und können wieder ein Gebot abgeben. Dies wird dann so lange wiederholt, bis das höchste Gebot feststeht und der Verkäufer den Zuschlag erteilt.

Bieterverfahren Online

Bei der Online Variante bieten die Kaufinteressenten in einer klar festlegten Zeitspanne über eine Internetplattform mit. In einem geschützten Plattformbereich können die Bieter innerhalb der Frist jederzeit auf die Gebote der anderen Interessenten reagieren. Dadurch ist das Online Bieterverfahren sehr transparent und bringt oftmals ein höheren Verkaufspreis als die anderen Verfahren.

Unterschied Bieterverfahren oder Versteigerung

Der grundlegende Unterschied zwischen dem Bieterverfahren und einer Zwangsversteigerung besteht darin, dass das Höchstgebot im Bieterverfahren nicht rechtlich bindend ist. Beim Bieterverfahren steht es dem Eigentümer frei das Höchstgebot anzunehmen, theoretisch kann man auch ein niedrigeres Gebot annehmen, wenn z.b. andere Interessen als der höchste Preis an erster Stelle stehen. Aber im Umkehrschluss ist auch der Höchstbietende nicht an sein Gebot gebunden, solange der Vertrag nicht unterzeichnet ist. Bei Auktionen und Versteigerungen hingegen ist der erteilte Zuschlag rechtlich bindend.

Vor- und Nachteile des Bieterverfahrens

Wie bei fast jeder Verkaufsstrategie gibt es auch beim Bieterverfahren Vor- und Nachteile. Man sollte also vorher genau abwägen ob das Bieterverfahren für die eigene Immobilie sinnvoll ist.

Die Vorteile

Ein ganz eindeutiger Vorteil ist die Vermarktungszeit beim Bieterverfahren. Besonders beim Online-Bieterverfahren ist die Zeitspanne zwischen Ankündigung und dem finalen Verkauf meist nur mehrere Wochen.

Ein weiterer Vorteil ist, dass das Bieterverfahren immer mehr Aufmerksamkeit erzeugt als der konventionelle Weg die Immobilie zu verkaufen.

Der größte Vorteil ist jedoch, dass meistens beim Bieterverfahren der höchstmögliche Verkaufspreis erzielt wird, da durch das Bieten ein Konkurrenzdenken erzeugt wird. Dadurch kann von Makler und Verkäufer der Preis in die Höhe getrieben werden.

Die Nachteile

Es kommt nicht unbedingt zu einem Verkauf der Immobilie. Dafür gibt es mehrere Gründe. Dem Verkäufer können die Gebote nicht hoch genug sein oder der Käufer tritt von seinem bereits abgegebenen Angebot doch noch zurück, weil es bem Bieterverfahren rechtlich nicht bindend ist.

Zu den Nachteilen gehört auch, dass bei dem Sammelbesichtigungstermin nur Schaulustige oder Schnäppchenjäger erscheinen, die an einem ernsthaften Gebot kein Interesse haben.

Fazit

Wenn der Verkauf mit dem Bieterverfahren nicht klappt, kann der Verkäufer zumindest einschätzen, welchen Wert seine Immobilie für die potenziellen Käufer hat und kann sich dann für den klassischen Weg des Verkaufes entscheiden und seine Immobilie auf einem Immobilienportal inserieren.