Mieterhöhungen sind ein sensibles Thema und führen oft zu Unsicherheit. Dabei gibt das Gesetz klare Regeln vor, unter welchen Umständen der Vermieter die Miete erhöhen darf und wie hoch die Erhöhung ausfallen kann.
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ToggleErhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
Eine Erhöhung ist nur möglich, wenn der Vermieter sie begründet – typischerweise durch:
- einen qualifizierten Mietspiegel
- drei Vergleichswohnungen
- ein Sachverständigengutachten
Dabei gilt die Kappungsgrenze: Die Miete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen (in vielen Städten nur 15 %).
Modernisierungsbedingte Mieterhöhungen
Bei Modernisierungen darf ein Teil der Kosten auf die Mieter umgelegt werden. Dabei gilt:
- 8 % der Modernisierungskosten pro Jahr können aufgeschlagen werden.
- Es gibt Obergrenzen pro Quadratmeter.
- Reine Instandhaltung zählt nicht als Modernisierung.
Staffel- und Indexmietverträge
Bei Staffelmieten steigt die Miete zu fest vereinbarten Zeitpunkten automatisch.
Bei Indexmieten richtet sich der Mietpreis nach dem Verbraucherpreisindex – steigt dieser, steigt auch die Miete.
Rechte der Mieter
Eine Mieterhöhung muss immer schriftlich, verständlich und nachvollziehbar begründet sein. Mieter haben zudem das Recht, die Erhöhung zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen.
Fazit
Nicht jede Mieterhöhung ist zulässig. Wer die gesetzlichen Vorgaben kennt, kann unberechtigte Forderungen leichter erkennen und sich dagegen wehren.
