Mieterhöhung – Was ist erlaubt und wann?

Die Mieterhöhung

Mieterhöhungen sind ein sensibles Thema und führen oft zu Unsicherheit. Dabei gibt das Gesetz klare Regeln vor, unter welchen Umständen der Vermieter die Miete erhöhen darf und wie hoch die Erhöhung ausfallen kann.

Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete

Eine Erhöhung ist nur möglich, wenn der Vermieter sie begründet – typischerweise durch:

  • einen qualifizierten Mietspiegel
  • drei Vergleichswohnungen
  • ein Sachverständigengutachten

Dabei gilt die Kappungsgrenze: Die Miete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen (in vielen Städten nur 15 %).

Modernisierungsbedingte Mieterhöhungen

Bei Modernisierungen darf ein Teil der Kosten auf die Mieter umgelegt werden. Dabei gilt:

  • 8 % der Modernisierungskosten pro Jahr können aufgeschlagen werden.
  • Es gibt Obergrenzen pro Quadratmeter.
  • Reine Instandhaltung zählt nicht als Modernisierung.

Staffel- und Indexmietverträge

Bei Staffelmieten steigt die Miete zu fest vereinbarten Zeitpunkten automatisch.
Bei Indexmieten richtet sich der Mietpreis nach dem Verbraucherpreisindex – steigt dieser, steigt auch die Miete.

Rechte der Mieter

Eine Mieterhöhung muss immer schriftlich, verständlich und nachvollziehbar begründet sein. Mieter haben zudem das Recht, die Erhöhung zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen.

Fazit

Nicht jede Mieterhöhung ist zulässig. Wer die gesetzlichen Vorgaben kennt, kann unberechtigte Forderungen leichter erkennen und sich dagegen wehren.

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