Die Mieterselbstauskunft

Guten Eindruck mit der Mieterselbstauskunft

Die meisten privaten Vermieter hätten vor Abschluss des Mietvertrages gerne eine sog. Mieterselbstauskunft. Wenn Sie gleich einen guten Eindruck machen möchten bringen Sie am besten gleich selbst die Mieterselbstauskunft zum ersten Termin mit. So können Sie schon bei der ersten Besichtigung beim zukünftigen Vermieter punkten und gleich zeigen, dass Sie in Bezug auf Ihr gewünschtes Mietverhältnis keine Geheimnisse haben Da Sie meistens sowieso die Mieterselbstauskunft vorlegen müssen um eine Chance auf eine Wohnung zu haben, kommen Sie einfach nur dem Vermieter zuvor.

Mit der Mieterselbstauskunft wird die persönliche und wirtschaftliche Situation von Ihnen abgefragt was z.B. sind: der Familienstand, Beruf, Arbeitsverhältnis, aktueller Vermieter und Einkommen. Zudem werden eventuelle Mietrückstände sowie die Abgaben einer eidesstattlichen Versicherung nachgefragt auch die Abgabe einer freiwilligen Schufa-Selbstauskunft ist keine Seltenheit.

Gründe für eine Mieter-Selbstauskunft

Die Gründe für die Mieterselbstauskunft liegen fast auf der Hand. Der Vermieter möchte natürlich sichergehen, dass er seine Immobilie an zahlungsfähige Mieter vermietet sowie er auch vermeiden möchte auf Betrüger, Mietnomaden oder Messis hereinzufallen. Diesen Wunsch kann man selbstverständlich auch verstehen da niemand seine Immobilie ruiniert oder beschädigt haben möchte.In Mehrfamilienhäusern sind für anderer Mieter sogenannte Messis oft auch ein triftiger Grund für einen Auszug aus der Wohnung. Bei solchen Mehrfamilienhäusern ist auch der familiäre Hintergrund ein großes Thema für den Vermieter. Wenn in einer Wohnanlage z.B. viele Familien leben und sich ein alleinstehendes Paar, das die Ruhe sucht für die Wohnung interessiert, kann der Vermieter so etwas besser koordinieren.

rechtlicher Anspruch

Einen rechtlichen Anspruch des Vermieters auf das Ausfüllen der Mieterselbstauskunft gibt es nicht! Es ist aber meist in der Praxis so, dass nur die Interessenten, die die Mieterselbstauskunft abgeben eine Chance auf ein Mietverhältnis haben.

Es gibt aber auch Fragen in der Mieterselbstauskunft, die nicht zulässig

Zulässige Fragen in der Mieterselbstauskunft.

  • Identitätsfragen (Name , Adresse etc.)

  • Familienstand Arbeitgeber

  • Nettoeinkommen

  • Haustierhaltung

  • Raucher oder Nichtraucher

  • Haushaltsangehörige sowie deren Alter

  • ob die Mietkosten das Sozialamt trägt

  • ob ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist

  • nach einer eidesstattlichen Versicherung

  • nach einer Einkommenspfändung

  • nach Mietrückständen

unzulässige Fragen Selbstauskunft

  • nach Kinderwunsch oder bestehender Schwangerschaft

  • nach Parteimitgliedschaften

  • nach Gewerkschaftsmitgliedschaft

  • Nationalität oder Religion außer eine Religionsgemeinschaft ist Vermieter

  • Rechtsschutzversicherung

  • Hobbys

  • Krankheiten

  • Vorbestrafung

  • Detailierte Auflistung von Einkommen oder Verbindlichkeiten

  • Finanzielle Verhältnisse von Angehörigen außer diese sind ebenfalls Mieter

ungefragte Aufklärungspflicht

Es gibt aber auch eine sogenannte ungefragte Aufklärungspflicht für Mieter. So muss der Mieter dem Vermieter auf folgende Situationen ungefragt hinweisen:

  • wenn die Höhe der Kaltmiete 75% oder mehr des Nettoeinkommens beträgt

  • wenn die Mietkosten vom Sozialamt oder Jobcenter oder einem anderen Grundsicherer gezahlt wird

  • wenn über den Mieter ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde

Es gilt, dass der Mieter bei der Beantwortung der Selbstauskunft die zulässigen Fragen wahrheitsgemäß antworten muss. Wurde gelogen, kann der Vermieter das Mietverhältnis außerordentlich fristlos kündigen. Aus diesem Grund können wir Ihnen nur empfehlen die Mieterselbstauskunft gewissenhaft und ehrlich auszufüllen damit einem neuen ungetrübten Mietverhältnis in Ihrer neuen Bleibe nichts mehr im Wege steht. Im Folgendem haben wir Ihnen eine Mieterselbstauskunft zum selbst ausdrucken als PDF-Datei zum download zur Verfügung gestellt. Drucken Sie sich Ihre Mieter-Selbstauskunft einfach schnell aus, füllen Sie sie mit Ihren Angaben aus und los geht’s zum 1.Besichtigungstermin.