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Untervermietung und Airbnb

Untervermietung und Airbnb: Was Mieter dürfen – und was nicht

Untervermietung – ein wichtiges Thema für Mieter

Viele Mieter möchten einen Teil ihrer Wohnung untervermieten, etwa bei einem Auslandsaufenthalt, aus finanziellen Gründen oder wenn ein Zimmer frei wird. Gleichzeitig boomt die kurzfristige Vermietung über Plattformen wie Airbnb. Doch was ist erlaubt – und was nicht?

Das Mietrecht unterscheidet klar zwischen klassischer Untervermietung und kurzfristiger Vermietung an Feriengäste.

Was bedeutet Untervermietung?

Untervermietung liegt vor, wenn der Mieter die Wohnung oder einen Teil davon an eine andere Person weitervermietet, während der ursprüngliche Mietvertrag bestehen bleibt.

Es wird unterschieden zwischen:

  • Teiluntervermietung (z. B. ein Zimmer)
  • vollständiger Untervermietung (ganze Wohnung)

Für beide Varianten gelten unterschiedliche Regeln.

Teiluntervermietung – oft erlaubt mit Zustimmung

Bei der Teiluntervermietung haben Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters, sofern:

  • ein berechtigtes Interesse besteht
  • die Untervermietung zumutbar ist
  • keine Überbelegung entsteht

Berechtigte Interessen können sein:

  • finanzielle Entlastung
  • längerer Auslandsaufenthalt
  • berufliche oder familiäre Gründe

Der Vermieter darf die Zustimmung nur aus sachlichen Gründen verweigern.

Vollständige Untervermietung – Zustimmung zwingend erforderlich

Soll die gesamte Wohnung untervermietet werden, ist immer die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters notwendig.

Ohne Erlaubnis drohen:

  • Abmahnung
  • fristlose Kündigung
  • Schadensersatzforderungen

Ein automatischer Anspruch auf Zustimmung besteht hier nicht.

Untervermietung ohne Erlaubnis – welche Folgen drohen?

Untervermieten Mieter ohne Genehmigung, kann das schwerwiegende Konsequenzen haben.

Mögliche Folgen:

  • sofortige Abmahnung
  • Aufforderung zur Beendigung der Untervermietung
  • Kündigung des Mietverhältnisses

Daher sollte eine Untervermietung immer vorher schriftlich genehmigt werden.

Airbnb und kurzfristige Vermietung

Die Vermietung über Plattformen wie Airbnb wird rechtlich anders bewertet als eine klassische Untervermietung.

Besonderheiten:

  • meist keine normale Wohnnutzung
  • häufige Mieterwechsel
  • erhöhte Belastung für Hausgemeinschaft

In vielen Städten gelten zusätzliche gesetzliche Beschränkungen.

Ist Airbnb für Mieter erlaubt?

Grundsätzlich gilt:

  • Kurzfristige Vermietung ist genehmigungspflichtig
  • Häufig ist sie ohne Erlaubnis unzulässig
  • Auch kommunale Zweckentfremdungsregeln können greifen

Ohne Zustimmung des Vermieters ist Airbnb in der Regel nicht erlaubt.

Zweckentfremdung von Wohnraum

In vielen Kommunen ist die Zweckentfremdung von Wohnraum gesetzlich geregelt.

Das bedeutet:

  • Wohnraum darf nicht ohne Genehmigung touristisch genutzt werden
  • Verstöße können zu hohen Bußgeldern führen
  • Auch Mieter können belangt werden

Mieter sollten sich unbedingt über lokale Regelungen informieren.

Was darf der Vermieter bei Untervermietung verlangen?

Der Vermieter darf:

  • Informationen über den Untermieter verlangen
  • eine angemessene Erhöhung der Miete verlangen
  • Auflagen festlegen

Er darf jedoch:

  • keine willkürliche Ablehnung aussprechen
  • keine pauschalen Verbote ohne Grund verhängen

Wie sollten Mieter vorgehen?

Vor einer Untervermietung sollten Mieter:

  1. Mietvertrag prüfen
  2. Art der Untervermietung klären
  3. schriftliche Zustimmung einholen
  4. lokale Vorschriften prüfen
  5. Untermietvertrag abschließen

Sorgfalt schützt vor rechtlichen Problemen.

Fazit: Untervermietung ist möglich – aber streng geregelt

Untervermietung kann für Mieter sinnvoll sein, ist aber kein Selbstläufer. Während die Teiluntervermietung bei berechtigtem Interesse oft erlaubt ist, ist die vollständige Untervermietung und insbesondere Airbnb ohne Zustimmung des Vermieters meist unzulässig.

Wer rechtssicher handeln möchte, sollte immer vorher prüfen und schriftliche Genehmigungen einholen.

FAQ – Häufige Fragen zur Untervermietung

Darf ich ein Zimmer ohne Erlaubnis untervermieten?
Nein, auch bei Teiluntervermietung ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich.

Kann der Vermieter die Zustimmung verweigern?
Nur aus sachlichen Gründen, etwa bei Überbelegung.

Ist Airbnb immer verboten?
Nicht immer, aber fast immer genehmigungspflichtig.

Droht eine Kündigung bei Verstoß?
Ja, im schlimmsten Fall ist eine fristlose Kündigung möglich.