Mietnomaden

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  • Beitrag zuletzt geändert am:14. Januar 2022

Mietnomaden vorbeugen und loswerden mit diesen Tipps

Sogenannte Mietnomaden sind der Albtraum eines jeden Vermieters. Kein Wunder, denn es handelt sich hierbei um Mieter, welche keine Miete zahlen und dadurch für erhebliche finanzielle Verluste sorgen. Wer bereits Mietnomaden in der eigenen Wohnung beherbergt, der sollte wissen, was auf ihn zukommen kann und wie er die Mietnomaden am schnellsten loswird. Nicht betroffene Vermieter können sich bereits im Voraus die beste Strategie zur Vorbeugung aneignen – damit die Mietnomaden gar nicht erst einziehen!

Überblick über finanzielle Situation des Mieters verschaffen

Bevor Sie einen neuen Mieter in Ihre Wohnung lassen, sollten Sie dessen Bonität ausgiebig prüfen. Hierzu wenden Sie sich am besten an die Auskunftei Schufa oder an eine Vermieterschutzgemeinschaft Ihrer Wahl. Eine weiteres adäquates Mittel zur Absicherung ist der Kontakt zu Ihrem Vorgänger. Haben die potenziellen Mieter keinerlei Problem damit, Ihnen die nötigen Kontaktdaten des aktuellen Vermieters zu geben, so ist das ein gutes Zeichen. Rufen Sie ruhig bei der entsprechenden Person an und fragen Sie explizit nach, ob der Mietinteressent jemals mit der Miete im Rückstand war. Wenn Sie merken, dass der aktuelle Vermieter keinerlei Groll hegt, dann ist das ein sehr gutes Zeichen.

Auch der Gehaltsnachweis ist ein sicheres Mittel, um Mietnomaden von seriösen Mietern zu unterscheiden. Lassen Sie sich daher zur Sicherheit einen Gehaltsnachweis und eine Kopie des Arbeitsvertrages vorlegen. Weigert sich der neue Mieter, Ihnen diese Dokumente auszuhändigen, haben Sie allen Grund zur Skepsis.

Kaution als Mittel zur Absicherung

Verlangen Sie unbedingt eine Mietkaution, welche im Voraus vom Mieter zu entrichten ist. Die Summe ergibt sich üblicherweise aus drei Monatskaltmieten. Wenn die Mietinteressenten die Zahlung verweigern oder um eine Ratenzahlung bitten, sollten Sie von einer nicht ausreichenden Liquidität ausgehen und besser andere geeignete Kandidaten suchen. Die Kaution hat auch noch einen anderen Zweck: Sollten sich die neuen Mieter entgegen aller Sicherheitsvorkehrungen als Mietnomaden entpuppen, so können Sie zumindest einen Teil des Verlustes durch die bereits gezahlte Kaution abdecken. Zahlen Mieter die Miete nicht oder verursachen gar einen Schaden an dem Mietobjekt, so dürfen Sie als Eigentümer die Kaution nach Ablauf des Mietverhältnisses einbehalten. Die Kaution fungiert in diesem Fall ähnlich wie ein Pfand.

Rechtsschutzversicherung hilft im Ernstfall

Als Vermieter bietet es sich an, eine spezielle Versicherung für einen möglichen Mietausfall abzuschließen. Diese Versicherungen sind in der Regel recht teuer, lohnen sich aber dann, wenn sich ein Mietnomade bei Ihnen eingenistet hat. Hierfür gibt es entweder Versicherungen für Vermieter, welche auch diverse andere Kosten in Zusammenhang mit dem Mietobjekt tragen oder Versicherungen speziell für die Absicherung gegen Mietnomaden. Um herauszufinden, welches Modell für Sie am günstigsten ist, sollten Sie verschiedene Anbieter und Tarife miteinander vergleichen. Lassen Sie sich am besten von einem Profi beraten.

Rechtlich gegen Mietnomaden vorgehen

Falls sich bereits Mietnomaden in Ihrer Wohnung niedergelassen haben, gibt es rechtliche Mittel und Wege, um gegen diese Menschen vorzugehen. Als Erste-Hilfe-Maßnahme gilt: Setzen Sie ein Kündigungsschreiben auf, und zwar so schnell wie möglich! Wenn in zwei aufeinander folgenden Monaten keine Miete bezahlt wird, dann sind Sie berechtigt, eine fristlose Kündigung gegen die aktuellen Mieter auszusprechen. Allerdings gelten hier wie so oft diverse Formalien, an welche Sie sich in jedem Fall halten müssen. Werden diese Regeln ignoriert, ist die Kündigung nicht rechtskräftig und Sie müssen erneut Fristen einhalten. Um sich über das korrekte Vorgehen ausführlich informieren zu lassen, ist der Weg zum Anwalt unumgänglich.

Das Problem bei Mietnomaden: Diese Menschen werden die Kündigung wahrscheinlich ignorieren und Ihre Wohnung trotz Fristsetzung weiterhin besetzen. Zwei Wochen nach der in der Kündigung genannten Frist können Vermieter eine Räumungsklage einreichen. Gerichte werden allerdings in der Regel erst nach weiteren zwei Monaten tätig. Insgesamt können rund ein bis anderthalb Jahre verstreichen, bis Sie die Mieter los sind.